CareLit Fachartikel

Grobe Pflichtverletzung eines Hausrufnotvertrages

Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 7 · S. 191 bis 193

Dokument
177986
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 14
Seiten
191 bis 193
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Wer eine besondere Berufsoder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachiässigt hat, kann nach Treu und Giauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regeimäßige Beweisiastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehier beweisen, die ailgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen.

Schlagworte

HILFE MITARBEITER SCHADENSERSATZ SCHMERZENSGELD ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT LEBEN BRONCHITIS SAUERSTOFF WOHNUNG RECHTSPRECHUNG APHASIE TOD BERLIN HÖHE WAHRSCHEINLICHKEIT