CareLit Fachartikel
Grobe Pflichtverletzung eines Hausrufnotvertrages
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 7 · S. 191 bis 193
Dokument
177986
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer eine besondere Berufsoder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachiässigt hat, kann nach Treu und Giauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regeimäßige Beweisiastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehier beweisen, die ailgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen.
Schlagworte
HILFE
MITARBEITER
SCHADENSERSATZ
SCHMERZENSGELD
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
LEBEN
BRONCHITIS
SAUERSTOFF
WOHNUNG
RECHTSPRECHUNG
APHASIE
TOD
BERLIN
HÖHE
WAHRSCHEINLICHKEIT