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First come first served? Ojaen-House Rabattverträge für substitutionsschwache Generika-Arzneimittel aus vergäbeund kartellrechtlicher Sicht

Burholt, C.; Gabriel, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 8 · S. 323 bis 332

Dokument
178162
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Burholt, C.; Gabriel, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
323 bis 332
Erschienen: 2017-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Seit einigen Jahren schließen gesetzliche Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen nicht nur exklusive Rabattverträge, sondern auch nicht-exklusive Rabattverträge, die einem Open-House oder auch Zulassungs-Modell folgen. Open-House Rabattverträge kennen keine Höchstzahl an Teilnehmern, sondern bieten allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen durch Gewährung eines jederzeitigen Beitrittsrechts die Möglichkeit, Vertragspartner des Rabattvertrags zu werden. Die Rabatthöhe wird den vertragsbeteiligten pharmazeutischen Unternehmen durch die Krankenasse dabei einheitlich und verbindlich vo…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL UNTERNEHMEN MODELL APOTHEKER KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG ZULASSUNG ES APOTHEKEN DRUCK RISIKO PATIENTEN WAHRNEHMUNG RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG GENERIKA