Anfechtung einer Personalratswahl
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 9 · S. 337 bis 342
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unerheblich ist zunächst, ob - wie es das Verwaltungsgericht gesehen hat - der Wahlvorstand die Formungültigkeit des eingereichten Wahlvorschlags gegenüber den Listenvertretern als Zurückweisungsgrund nicht mehr aufrechterhalten hat. Maßgeblich für die Begründetheit einer Wahlanfechtung nach §22 Abs. 1 HPVG ist allein, ob ein Verstoß gegen „wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren“ tatsächlich vorliegt, es sei denn, dass durch diesen Verstoß das Wahlergebnis nicht hätte geändert oder beeinflusst werden können. Das ist in objektiver Hinsicht unabhängig von der Beanstandu…