CareLit Fachartikel
Auch umstrittene Leistungen sind im Budget zu berücksichtigen
Bohmeier, A.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 9 · S. 78
Dokument
178497
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 04. 05. 2017 (3 C 17. 15) klargestellt, dass auch solche Leistungen in die Budgetund Entgeltvereinbarung aufzunehmen sind, deren Abrechnungsfähigkeit umstritten ist. Solange kein offensichtlicher Abrechnungsmangel vorliegt, sind Streitigkeiten über das Vorliegen von OPS-Mindestvoraussetzungen nicht im Rahmen der prospektiven Budgetfestsetzung, sondern im konkreten Einzelfall und zwar auf der Abrechnungsebene durch die Sozialgerichte zu klären.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
SCHIEDSSTELLE
BUDGET
DRG
URTEIL
FALLPAUSCHALEN
KRANKENHÄUSER
RECHTSPRECHUNG
ES
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach