CareLit Fachartikel

Auch umstrittene Leistungen sind im Budget zu berücksichtigen

Bohmeier, A.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 9 · S. 78

Dokument
178497
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Bohmeier, A.;
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
78
Erschienen: 2017-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 04. 05. 2017 (3 C 17. 15) klargestellt, dass auch solche Leistungen in die Budgetund Entgeltvereinbarung aufzunehmen sind, deren Abrechnungsfähigkeit umstritten ist. Solange kein offensichtlicher Abrechnungsmangel vorliegt, sind Streitigkeiten über das Vorliegen von OPS-Mindestvoraussetzungen nicht im Rahmen der prospektiven Budgetfestsetzung, sondern im konkreten Einzelfall und zwar auf der Abrechnungsebene durch die Sozialgerichte zu klären.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG SCHIEDSSTELLE BUDGET DRG URTEIL FALLPAUSCHALEN KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG ES KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach