Eigenanteilsfreie Kostenerstattung für höherwertige Hörgeräte
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 9 · S. 248 bis 250
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger begehrt die Übernahme von Kosten für Hörgeräte über den Festbetrag hinaus. Er ist 1932 geboren und leidet an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Nachdem die ursprüngliche Hörgeräteversorgung zum Ausgleich seiner Behinderung nicht mehr ausreichend und älter als fünf Jahre war, beantragte er am 5.12.2013 unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Verordnung und des Kostenvoranschlages einer Hörgeräteakustikerin die Übernahme der Kosten für Hörgeräte rechts und links zum Preis von insgesamt 2.838,61 €. Dem Antrag waren ein Anpassbericht der Akustikerin und Aufzeichnungen des Klägers über sei…