CareLit Fachartikel

Kündigung bei Verdacht einer Täuschung

Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 11 · S. 40 bis 41

Dokument
179410
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 26
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Das Instrument der sogenannten Verdachtskündigung ist seit langem anerkannt. Dies beruht auf der Erwägung, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses unter dem dringenden Verdacht auf ein Verhalten des Mitarbeiters, das ihn zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen würde, nicht zugemutet werden kann. Die im Strafverfahren geltende Unschuldsvermutung steht der arbeitsrechtlichen Verdachtskündigung nicht entgegen. Bei der Verdachtskündigung geht es nicht um die Verhängung einer Strafe, sondern um die Beendigung eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT KÜNDIGUNG UNTERNEHMEN ARBEITSRECHT KOSTEN TÄUSCHUNG VERHALTEN STRAFE BERLIN PERSONEN MENSCHEN ARBEIT HÖHE VERZÖGERUNG ES