Kündigung bei Verdacht einer Täuschung
Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 11 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Instrument der sogenannten Verdachtskündigung ist seit langem anerkannt. Dies beruht auf der Erwägung, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses unter dem dringenden Verdacht auf ein Verhalten des Mitarbeiters, das ihn zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen würde, nicht zugemutet werden kann. Die im Strafverfahren geltende Unschuldsvermutung steht der arbeitsrechtlichen Verdachtskündigung nicht entgegen. Bei der Verdachtskündigung geht es nicht um die Verhängung einer Strafe, sondern um die Beendigung eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses.