CareLit Fachartikel

Arzt muss alle Risiken bedenken

G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2017 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
179439
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2017-10-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Alternative Behandlungsmethoden anzuwenden, ist rechtlich zulässig und kann nicht von vornherein als fehlerhaft gelten. Aber insbesondere bei schweren Eingriffen müssen Ärzte auch die Schulmedizin im Blick haben und die Folgen mit deren Therapiemöglichkeiten sorgfältig abwägen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ALTERNATIVE THERAPIE SCHULMEDIZIN SCHMERZENSGELD URTEIL MEDIZIN PATIENTEN KNOCHENMARK OBERKIEFER ZAHNERSATZ HONORAR HÖHE BEHANDLUNGSFEHLER ES GESUNDHEIT