CareLit Fachartikel
Zur Eingruppierung einer Hygienefachkraft in einem Krankenhaus
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 11 · S. 707 bis 714
Dokument
179779
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bezeichnet ein Tarifvertrag die Aufzählung der für eine Eingruppierung mafßgeblichen Arbeitsbereiche als »nicht abschließend«, ermöglicht das eine Ergänzung, soweit sich neue Arbeitsbereiche aufgrund von technischen und medizinischen Entwicklungen, organisatorischen Veränderungen oder aus sonstigen Gründen erst später ergeben. Eine abweichende Einordnung der bereits aufgezählten Arbeitsbereiche ist hingegen nicht zulässig.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
HYGIENEFACHKRAFT
HYGIENE
KRANKENHAUS
TÄTIGKEIT
ONKOLOGIE
RECHTSPRECHUNG
MIKROBIOLOGIE
KRANKENHÄUSER
ANÄSTHESIE
PSYCHIATRIE
NEUROLOGIE
KRANKENPFLEGE
BERUFSAUSBILDUNG
NEPHROLOGIE
ARBEITSVERHÄLTNIS