CareLit Fachartikel

Zur Eingruppierung einer Hygienefachkraft in einem Krankenhaus

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 11 · S. 707 bis 714

Dokument
179779
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
707 bis 714
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bezeichnet ein Tarifvertrag die Aufzählung der für eine Eingruppierung mafßgeblichen Arbeitsbereiche als »nicht abschließend«, ermöglicht das eine Ergänzung, soweit sich neue Arbeitsbereiche aufgrund von technischen und medizinischen Entwicklungen, organisatorischen Veränderungen oder aus sonstigen Gründen erst später ergeben. Eine abweichende Einordnung der bereits aufgezählten Arbeitsbereiche ist hingegen nicht zulässig.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG HYGIENEFACHKRAFT HYGIENE KRANKENHAUS TÄTIGKEIT ONKOLOGIE RECHTSPRECHUNG MIKROBIOLOGIE KRANKENHÄUSER ANÄSTHESIE PSYCHIATRIE NEUROLOGIE KRANKENPFLEGE BERUFSAUSBILDUNG NEPHROLOGIE ARBEITSVERHÄLTNIS