HCV-lnfektion einer Auszubildenden bei der Blutentnahme
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 11 · S. 298 bis 302
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin begann am 1.10.2008 zunächst in einer ärztlichen Praxisgemeinschaft ihre Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Mit Schreiben vom 5.2.2011 bewarb sich die sodann beim Beklagten und teilte mit, dass sie ihre Ausbildung bereits im Juli 2011 abschließen werde. Der Bewerbung war ein Zwischenzeugnis ihres vorhergehenden Arbeitgebers beigefügt. Darin heißt es u, a.: „Sie erlernte die Labortätigkeit (Urinstatus, Blutzuckerbestimmung, Sterilisieren von chirurgischem Besteck), sehr bald konnte sie selbständig Blutentnahmen und das Anlegen von Infusionen sowie intrakutane und intramuskuläre Injektione…