CareLit Fachartikel

Unentgeltliche Abgabe eines Pens

Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 11 · S. 311 bis 314

Dokument
179855
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 14
Seiten
311 bis 314
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Abgabe einer mehrfach verwendbaren Spritze (Pen) durch den Arzt ist dann keine unzulässige Zuwendung oder sonstige Werbegabe, wenn das Medizinprodukt der Verabreichung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels dient, die erste subkutane Gabe des Mitteis nach dem Inhalt der Fachinformation des Arzneimittels notwendig unter ärztlicher Aufsicht durchzuführen ist und sich eine Übung, dass Konkurrenzprodukte regelmäßig entgeltlich über Apotheken abgegeben werden, auf dem konkret betroffenen Arzneimitteimarkt nicht herausgebildet hat, sodass weder der Arzt noch der Patient in der Abgabe des Pens ein Werbegesch…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VERBOT ZUWENDUNG MARKETING RECHTSPRECHUNG APOTHEKE APOTHEKEN PATIENTEN ARZTPRAXEN THERAPIE LICHT PRAXIS ES WERBUNG VERHALTEN HONORAR