CareLit Fachartikel

Wundheilsalbe mit Rinderknochenmark

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 549 bis 551

Dokument
180436
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
549 bis 551
Erschienen: 2017-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Behandlung von Gangränwunden, eine Sonderform der diabetischen Fußerkrankungen, mit einer Wundheilsalbe, die Rinderknochenmark enthält, ist neu und erfinderisch. Rinderknochenmark bei der Fiersteilung von Arzneimitteln zu verwenden, bedarf der Überwindung eines auf der BSE-bedingten Problematik beruhenden Vorurteils; dies spricht für erfinderische Tätigkeit sowie dafür, dass die Erfindung nicht nahegelegen bat.

Schlagworte

TECHNIK AUFGABENSTELLUNG BSE THERAPIE WIRKUNG TÄTIGKEIT OLIVENÖL LEITLINIEN TIERARZNEIMITTEL HONIG SALBEN HÄMORRHOIDEN RECHTSPRECHUNG VERBRENNUNGEN UNTERLAGEN RISIKO