CareLit Fachartikel
Wundheilsalbe mit Rinderknochenmark
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 549 bis 551
Dokument
180436
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Behandlung von Gangränwunden, eine Sonderform der diabetischen Fußerkrankungen, mit einer Wundheilsalbe, die Rinderknochenmark enthält, ist neu und erfinderisch. Rinderknochenmark bei der Fiersteilung von Arzneimitteln zu verwenden, bedarf der Überwindung eines auf der BSE-bedingten Problematik beruhenden Vorurteils; dies spricht für erfinderische Tätigkeit sowie dafür, dass die Erfindung nicht nahegelegen bat.
Schlagworte
TECHNIK
AUFGABENSTELLUNG
BSE
THERAPIE
WIRKUNG
TÄTIGKEIT
OLIVENÖL
LEITLINIEN
TIERARZNEIMITTEL
HONIG
SALBEN
HÄMORRHOIDEN
RECHTSPRECHUNG
VERBRENNUNGEN
UNTERLAGEN
RISIKO