CareLit Fachartikel

Folgen von krankheitsbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers bei Bereitschaftsdienst und dessen Freizeitausgleich

Hofer, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 12 · S. 705 bis 710

Dokument
180585
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hofer, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
705 bis 710
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Diese Definition findet sich mit sprachlichen Nuancen auch in den Tarifverträgen wieder, die den Bereitschaftsdienst sowie dessen Vergütung regeln. So führt § 10 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA aus, dass Bereitschaftsdienst dann vorliegt, wenn sich die Ärztin/der Arzt auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitgeber darf nach § 10 Abs. 1 Satz 2 TV-Ärzte/VKA Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwie…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER KRANKHEIT ARBEITGEBER ZEIT PRAXIS ARBEIT BERLIN ARBEITSLEISTUNG RUHEPAUSE ES RECHTSPRECHUNG RISIKO HÖHE BUCHBESPRECHUNGEN