CareLit Fachartikel

Trügerische Ruhe nach dem Sturm

Preusche, R.; Porcher, R.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 1 · S. 71 bis 73

Dokument
181052
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Preusche, R.; Porcher, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
71 bis 73
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Anderthalb Jahre nach Einführung des Korruptionsstrafrechts für Heilberufe sind die Erfahrungen aus der Beraterpraxis durchwachsen. Nach wie vor hängt die neue Regelung wie ein Damoklesschwert über den Betroffenen, es herrscht große Unsicherheit, die teilweise mit unnötiger Überkorrektheit kompensiert wird. Um möglichst Rechtssicherheit zu erlangen, sind deshalb im Vorfeld einige Punkte bei der Rahmengestaltung der ambulant-stationären Kooperationen zu beachten und zusätzlich klare Bewertungskriterien der angestrebten oder bestehenden Kooperation zu formulieren.

Schlagworte

KRANKENHAUS ZUSAMMENARBEIT BETREUUNG KOSTEN TÄTIGKEIT VERGÜTUNG HEILBERUFE UNSICHERHEIT KRANKENHAUSGESELLSCHAFTEN KRANKENHÄUSER STRAFRECHT BEURTEILUNG EIS VERTRÄGE BERUFSAUSÜBUNG ZIELE