Vergütung von Umkleideund Wegezeiten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 2 · S. 89 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Dienstkleidung weist keine Beschriftung oder ähnliche Kennzeichnung auf. Das während des Dienstes zu tragende Namensschild ist mittels eines Clips abnehmbar. Bei der Bekl. gilt eine „Arbeitsanweisung Händehygiene, die eine hygienische Händedesinfektion von 30 Sekunden nach einer Standard-Einreibemethode vorsieht. Mit der Klage macht der Kl. Überstundenvergütung wegen Umkleideund dadurch veranlasster innerbetrieblicher Wegezeiten für die Zeit von Februar 2013 bis April 2014 geltend. An 100 Arbeitstagen habe er durchschnittlich 12 Minuten je Arbeitstag für das Anund Ablegen der Dienstkleidung und für die Wegez…