Schadensersatz nach grob fehlerhafter ärztlicher Behandlung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 2 · S. 41 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem Patienten muss sich bei einem negativen Ausgang ärztlicher Bemühungen noch nicht der Gedanke aufdrängen, dass dieses in einem behandlungsfehlerhaften Geschehen seine Ursache hat, auch wenn sich der Patient aufgrund des für ihn negativen medizinischen Ergebnisses veranlasst sieht, die Frage, ob es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, aufzuwerfen und klären zu lassen. Ein entsprechendes Schreiben seines Prozessbevollmächtigten, worin dieser „zur Überprüfung des Vorfalls und Prüfung der weiteren Vorgehensweise“ um die Übersendung der Behandlungsunterlagen bittet, lässt deshalb nicht zwingend den Schluss a…