Begriff Freiheitsbeschränkung gemäß HeimAufG
Zierl, H. P.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 1 · S. 25 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Bewohner einer Einrichtung, die in den Anwendungsbereich des HeimAufG fällt, weist eine ausgeprägte Tendenz zu autound fremdaggressivem Verhalten auf Wenn er sich tagsüber ins Bett legt, fixiert er selbständig seine Hände und Füße mittels Gurten, um Selbstverletzungen zu verhindern. Diese Art der Fixierung kann er mit Hilfe eines Magneten jederzeit wieder lösen. Während der Nachtruhe erfolgt die Fixierung ebenfalls um Selbstverletzungen des Bewohners zu verhindern auf die Weise, dass er selbst Füße und eine Hand angurtet. Die zweite Hand wird entsprechend dem Wunsch des Bewohners von einem Betreuer fixiert.…