Versorgung MS-Erkrankter mit einer Orthese
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 79 bis 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1963 geborene Klägerin beantragte unter Vorlage eines orthopädietechnischen Kostenvoranschlags die Übernahme bzw. Erstattung der Kosten für die Miete einer Fußheberorthese in Höhe von 855,48 € durch die beklagte Krankenkasse. Bei dem Hilfsmittel handelt es sich um das Produkt „Walk Aide WA-5000“. Dem lag eine Verordnung eines Klinikums für vier Wochen mit der Diagnose „Multiple Sklerose mit primärchronischem Verlauf“ zugrunde. Die Beklagte hatte eine Fußheberorthese (Unterschenkelorthese in Kohlefaser-Technik) bereits genehmigt, nachdem die vorhandene Unterschenkelorthese schwer beschädigt war.