Kostenübernahme für eine Mammareduktionsplastik
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 84 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 17. Januar 2012 beantragte sie bei der Beklagten die Kostenübernahme für eine (ärztlich empfohlene) beidseitige Brustverkleinerungsoperation (Mammareduktionsplastik). Neurochirurgisch war bei der Klägerin ein Bandscheibenvorfall HWK 5/6 links mit ausgeprägten Schmerzen im Schulterbereich und Taubheitsgefühlen nebst einer durch die Mammahyperplasie bedingten Fehlhaltung im Bereich der Halsund der Brustwirbelsäule diagnostiziert. Die behandelnde Frauenheilkundlerin wies darauf hin, dass die Klägerin psychisch und physisch unter ihrer großen Brust leide, sich in psychotherapeutischer Behandlung befinde und eine…