CareLit Fachartikel

Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 141 bis 142

Dokument
182198
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
141 bis 142
Erschienen: 2018-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die einem Medizinprodukt verliehene Zweckbestimmung ist mit dem Irreführungsverbot des § 4 II 2 Nr. 1 MPG nicht allein deshalb vereinbar, weil der Hersteller das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen hat. Auch einem Händler ist der Vertrieb des Medizinprodukts unter der Zweckbestimmung daher jedenfalls dann zu untersagen, wenn feststeht, dass der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller keine wissenschaftliche Bewertung für den Wirkungsnachweis zugrunde gelegen hat.

Schlagworte

MEDIZINPRODUKT RECHTSPRECHUNG URTEIL VERBOT ANFORDERUNG BEURTEILUNG LEISTUNG ZULASSUNG HAND DEUTSCHLAND Pharma Recht Frankfurt