CareLit Fachartikel
Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 141 bis 142
Dokument
182198
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die einem Medizinprodukt verliehene Zweckbestimmung ist mit dem Irreführungsverbot des § 4 II 2 Nr. 1 MPG nicht allein deshalb vereinbar, weil der Hersteller das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen hat. Auch einem Händler ist der Vertrieb des Medizinprodukts unter der Zweckbestimmung daher jedenfalls dann zu untersagen, wenn feststeht, dass der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller keine wissenschaftliche Bewertung für den Wirkungsnachweis zugrunde gelegen hat.
Schlagworte
MEDIZINPRODUKT
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
VERBOT
ANFORDERUNG
BEURTEILUNG
LEISTUNG
ZULASSUNG
HAND
DEUTSCHLAND
Pharma Recht
Frankfurt