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Zulässigkeit einer heilmittelwerberechtlich zu beanstandenden Verbraucherinformation in sozialen Medien zur Abwehr einer negativen Kampagne gegen ein Tierarzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 144 bis 150

Dokument
182200
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
144 bis 150
Erschienen: 2018-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Es ist eine Abwägung zwischen dem Gewicht des Werbeverbots nach § 10 Abs. 1 HWG und der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vorzunehmen. Der Hersteller eines Tierarzneimittels ist berechtigt, sich gegen negative Kampagnen zur Wehr zu setzen, wenn es eine umfassende Diskussion in der Öffentlichkeit gibt. Dies kann auch gegenüber einem unbestimmten Personenkreis erfolgen; auch darf in diesem Zusammenhang auf die Eigenschaften des Medikaments hingewiesen werden. Dabei kommt eine Einschränkung des Werbeverbots von vorneherein nur in Betracht, wenn die Werbung ein…

Schlagworte

MARKETING ARZNEIMITTEL NEBENWIRKUNGEN RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT ENTSCHEIDUNG TIERARZNEIMITTEL ES WERBUNG PARASITEN EUROPA LETHARGIE NATUR ZULASSUNG GESUNDHEIT LEBENSMITTELSICHERHEIT