Zulässigkeit einer heilmittelwerberechtlich zu beanstandenden Verbraucherinformation in sozialen Medien zur Abwehr einer negativen Kampagne gegen ein Tierarzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 3 · S. 144 bis 150
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist eine Abwägung zwischen dem Gewicht des Werbeverbots nach § 10 Abs. 1 HWG und der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vorzunehmen. Der Hersteller eines Tierarzneimittels ist berechtigt, sich gegen negative Kampagnen zur Wehr zu setzen, wenn es eine umfassende Diskussion in der Öffentlichkeit gibt. Dies kann auch gegenüber einem unbestimmten Personenkreis erfolgen; auch darf in diesem Zusammenhang auf die Eigenschaften des Medikaments hingewiesen werden. Dabei kommt eine Einschränkung des Werbeverbots von vorneherein nur in Betracht, wenn die Werbung ein…