Stark machen
Das Band, Düsseldorf · 2018 · Heft 1 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die am 1. Juli 2001 in Kraft getretene Mitwirkungsverordnung war das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verantwortlich. Das Ministerium hat zur Vorbereitung sehr oft Expertinnen und Experten aus Verbänden und Einrichtungen eingeladen, um ihre Meinung zu hören. Dazu gehörten sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Werkstatt-Träger als auch der Beschäftigten. Auch der Arbeitskreis „Werkstätten für behinderte Menschen hat an den Anhörungen teilgenommen. Die Meinungen der Expertinnen und Experten waren sehr unterschiedlich. Einige wollten mehr, andere weniger Mitwirkungsrechte. So hat der Arbeitskrei…