Anforderungen an die Zustimmungs-Verweigerung des Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 4 · S. 141 bis 144
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Informationsanspruch des Personalrats ist in einem solchen Fall ausreichend dadurch gesichert, dass der Lauf der Äußerungsfrist erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats in Gang gesetzt wird. Wegen drohender Benachteiligung anderer Beschäftigter kann der Personalrat seine Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten nur dann verweigern, wenn er den Verlust eines Rechts, einer Anwartschaft innerhalb eines Dienstoder Arbeitsverhältnisses oder anderer rechtlich erheblicher Positionen der vorhandenen Beschäftigten geltend macht. Beruft sich der Personalrat zur Begründung seiner Zustimmungsverweig…