CareLit Fachartikel

Patient muss bei Neulandmethode auf möglicherweise unbekannteRisiken hingewiesen werden

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 79 bis 82

Dokument
183495
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 25
Seiten
79 bis 82
Erschienen: 2018-05-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23. 01. 2018 entschieden und ein von der Vorinstanz ausgeurteiltes Schmerzensgeld bestätigt.

Schlagworte

OPERATIONSVERFAHREN BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG HARNINKONTINENZ SCHMERZENSGELD THERAPIE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DYSPAREUNIE ES BEHANDLUNGSFEHLER BEURTEILUNG PATIENTEN METHODIK HÖHE KRANKENUNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG