CareLit Fachartikel
Patient muss bei Neulandmethode auf möglicherweise unbekannteRisiken hingewiesen werden
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 5 · S. 79 bis 82
Dokument
183495
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23. 01. 2018 entschieden und ein von der Vorinstanz ausgeurteiltes Schmerzensgeld bestätigt.
Schlagworte
OPERATIONSVERFAHREN
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
HARNINKONTINENZ
SCHMERZENSGELD
THERAPIE
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
DYSPAREUNIE
ES
BEHANDLUNGSFEHLER
BEURTEILUNG
PATIENTEN
METHODIK
HÖHE
KRANKENUNTERLAGEN
RECHTSPRECHUNG