CareLit Fachartikel
BSG zu Häuslicher Krankenpflege in Seniorenresidenz
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 6 · S. 26 bis 27
Dokument
183636
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hatte in einem Fall zu urteilen, in dem der Versicherte einen Herzinfarkt erlitten hatte, wobei es zu einer Hirnschädigung mit apallischen Syndrom gekommen war. Nach der stationären Krankenhausbehandlung schloss seine Betreuerin mit einer Seniorenresidenz einen Mietvertrag sowie mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag. Nach der ärztlichen Verordnung wurde eine „Rund-um-die-Uhr“ Krankenpflege erbracht. Für den Monat bis zum Ableben des Versicherten fielen hierfür Kosten in Höhe von gut 20 000 Euro an.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
URTEIL
RHEINLAND-PFALZ
SPEZIELLE PFLEGE
STANDARD
EINRICHTUNG
ES
WOHNUNG
SYNDROM
HÖHE
LEISTUNG
ZEIT
BERLIN
MEDIZIN
BEVÖLKERUNG
BERATUNG