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Die Bestätigung der Ernennung als mitbestimmungspflichtiger Vorgang

Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 213 bis 217

Dokument
183672
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Reich, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
213 bis 217
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Wenn eine Ernennung von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde, ist sie nach §11 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG nichtig. Sie ist aber nach §11 Abs. 2 Nr. 2 BeamtStG als von Anfang an wirksam anzusehen, wenn die sachlich zuständige Behörde die Ernennung bestätigt. Dabei wird die Ansicht vertreten dass diese Bestätigung einer Ernennung durch die zuständige Behörde nach den dem Bundespersonalvertretungsgesetz nachgebildeten Landespersonalvertretungsgesetzen nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt und dementsprechend für die Verweigerung der Bestätigung einer Ernennung eine Mitwirkung der Person…

Schlagworte

BEHÖRDE PERSONALVERTRETUNG ENTSCHEIDUNG KÜNDIGUNG MITBESTIMMUNG PERSONALRAT RECHTSANWÄLTE ES VERTRAUEN WAHRNEHMUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG VERHALTEN Die Personalvertretung Berlin