BARRIEREFREIHEIT IN DER STRASSENPLANUNG
Paul, N.; · Pflegen, Wiesbaden · 2018 · Heft 6 · S. 36 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit den 30er-Jahren war für Jahrzehnte das Auto alleiniger Maßstab der Straßenplanung. Das Ergebnis war ein einseitig am Autoverkehr ausgerichteter Straßenraum (s. Abbildung 1). Die Nutzung des Straßenraums z. B. mit einem Kinderwagen war ein beständiges Raufund Runterheben und Rollstuhlfahrerinnen waren größtenteils von der eigenständigen Mobilität ausgeschlossen. Selbst das Ziehen eines Trollys ist nur eingeschränkt möglich. Für blinde und sehbehinderte Menschen boten die hohen Bordsteine hingegen eindeutige Orientierungshilfen. Häufig können sich Blinde und Sehbehinderte an natürlichen Orientierungshilfen wi…