CareLit Fachartikel

Vertragsärztliche Versorgung Regelung der Versorgung mit Impfleistungen durch Verträge zwischen Krankenkassen und ihrer Verbände mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV) Siche…

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 113 bis 119

Dokument
184033
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 70
Seiten
113 bis 119
Erschienen: 2018-06-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist eine aus zwei Ärzten bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) im Bezirk der zu 5. beigeladenen KÄV. In der Impfsaison 2005/2006 hatte die Klägerin zu Lasten der Krankenkassen insgesamt 286 Grippeschutzimpfungen abgerechnet. Im Quartal 1II/2006 bestellte sie zunächst orientiert an den Zahlen der Vorsaison 250 Ampullen des Grippeimpfstoffs auf der Grundlage einer Verordnung vom 28.9.2006. Wegen der besonders großen Nachfrage gesetzlich versicherter Patienten nach Impfleistungen im Herbst 2006 waren diese im Oktober 2006 verbraucht bzw. für konkret benannte Patienten reserviert. Um der weiteren…

Schlagworte

IMPFSTOFFE URTEIL ERMÄCHTIGUNG ENTSCHEIDUNG WIRTSCHAFTLICHKEIT WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG VERTRÄGE HÖHE PATIENTEN VERZÖGERUNG PRAXIS SCHADENSERSATZ VERHALTEN ASIEN VOGELGRIPPE RECHTSPRECHUNG