Vertragsärztliche Versorgung Regelung der Versorgung mit Impfleistungen durch Verträge zwischen Krankenkassen und ihrer Verbände mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV) Siche…
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 6 · S. 113 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist eine aus zwei Ärzten bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) im Bezirk der zu 5. beigeladenen KÄV. In der Impfsaison 2005/2006 hatte die Klägerin zu Lasten der Krankenkassen insgesamt 286 Grippeschutzimpfungen abgerechnet. Im Quartal 1II/2006 bestellte sie zunächst orientiert an den Zahlen der Vorsaison 250 Ampullen des Grippeimpfstoffs auf der Grundlage einer Verordnung vom 28.9.2006. Wegen der besonders großen Nachfrage gesetzlich versicherter Patienten nach Impfleistungen im Herbst 2006 waren diese im Oktober 2006 verbraucht bzw. für konkret benannte Patienten reserviert. Um der weiteren…