CareLit Fachartikel

Was bedeutet das 2. ErwSchG für bestehende Sachwalterschaften?

Wimberger, S.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 7 · S. 86 bis 88

Dokument
184085
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Wimberger, S.;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 3
Seiten
86 bis 88
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Bei den neuen Rechnungslegungsvorschriften ist hervorzuheben, dass nun neben den Erwachsenenschutzvereinen auch die nächsten Angehörigen (das sind Eltern, Großeltern, volljährige Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Nichten, Neffen der betroffenen Person, ihr Ehegatte, der eingetragene Partner, ihr mindestens seit drei Jahren im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte sowie die in der Erwachsenenvertreter-Verfügung bezeichnete Person) von der laufenden Rechnungslegung gesetzlich befreit sind. Eine Antrittsbzw Schlussrechnung muss aber weiterhin gelegt werden, auch die Belege sind weiterhin zu sammeln und aufzu…

Schlagworte

GERICHT GESCHÄFTSFÄHIGKEIT RECHT ENTSCHÄDIGUNG UMBAU VORSCHRIFTEN PRAXIS ELTERN GROSSELTERN GESCHWISTER TRAGEN INTENTION MENSCHEN PERSONEN RECHTSANWÄLTE GESCHICHTE