Was bedeutet das 2. ErwSchG für bestehende Sachwalterschaften?
Wimberger, S.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 7 · S. 86 bis 88
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei den neuen Rechnungslegungsvorschriften ist hervorzuheben, dass nun neben den Erwachsenenschutzvereinen auch die nächsten Angehörigen (das sind Eltern, Großeltern, volljährige Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Nichten, Neffen der betroffenen Person, ihr Ehegatte, der eingetragene Partner, ihr mindestens seit drei Jahren im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte sowie die in der Erwachsenenvertreter-Verfügung bezeichnete Person) von der laufenden Rechnungslegung gesetzlich befreit sind. Eine Antrittsbzw Schlussrechnung muss aber weiterhin gelegt werden, auch die Belege sind weiterhin zu sammeln und aufzu…