Vertrauenssache
Froese, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 7 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tatsächlich - den oben geschilderten Fall darf es eigentlich nicht geben, aber die Realität sieht leider vielerorts anders aus: Wenn gesetzliche Krankenkassen verordnete HKP schriftlich ablehnen, weil sie die Voraussetzungen für die Leistungen als nicht erfüllt ansehen, kündigen sie bei dieser Gelegenheit zuweilen an, auch die Kosten für bereits erbrachte Leistungen nicht zu übernehmen. Und dies, obwohl die Richtlinien über die Verordnung häuslicher Krankenpflege den Umgang mit solchen Fällen ausdrücklich anders regeln. die zu pflegende Person solange nicht versorgt wird, bis die Kasse ihr Okay gegeben hat. Eine…