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Der BGH hat entschieden

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 7 · S. 58 bis 59

Dokument
184483
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 9
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte war zur Durchführung einer OP im Februar 2012 in stationärer Behandlung in der Sportklinik. Für die erbrachten allgemeinen Krankenhausleistungen stellte die Klägerin 3.743,88 Euro in Rechnung. Die PKV des Beklagten bezahlte 1.357,29 Euro (= Entgelt, das sich für die stationäre Behandlung in einem Plankrankenhaus Im Sinne des § 108 Nr. 2 SGB V auf Basis des DRG-Fallpauschalensystems ergab). Der Restbetrag war Gegenstand der vorliegenden Klage.

Schlagworte

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