CareLit Fachartikel
Tödliche Infektion aus der Hotel-Dusche?
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2018 · Heft 7 · S. 36 bis 37
Dokument
184506
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Legionellen-Infektion kann nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn ein nachweislicher Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der Berührung mit den Erregern besteht. Im Fall eines Monteurs, der sich die tödliche Infektion womöglich beim Duschen im Hotel zugezogen hat, ist dies laut einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg nicht gegeben.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
MANN
TÄTIGKEIT
URTEIL
BERUFSKRANKHEIT
ANERKENNUNG
INFEKTION
BERÜHRUNG
FIEBER
LEGIONELLA
TOD
ES
ARBEIT
KNIEGELENK
RECHTSPRECHUNG
PRIVATSPHÄRE