CareLit Fachartikel

Tödliche Infektion aus der Hotel-Dusche?

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2018 · Heft 7 · S. 36 bis 37

Dokument
184506
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 53
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Eine Legionellen-Infektion kann nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn ein nachweislicher Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der Berührung mit den Erregern besteht. Im Fall eines Monteurs, der sich die tödliche Infektion womöglich beim Duschen im Hotel zugezogen hat, ist dies laut einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg nicht gegeben.

Schlagworte

ARBEITSZEIT MANN TÄTIGKEIT URTEIL BERUFSKRANKHEIT ANERKENNUNG INFEKTION BERÜHRUNG FIEBER LEGIONELLA TOD ES ARBEIT KNIEGELENK RECHTSPRECHUNG PRIVATSPHÄRE