CareLit Fachartikel
Doping im Sport
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 7 · S. 343 bis 346
Dokument
184517
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der strafrechtlichen Sanktionierung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 3 AntiDopG bestehen entgegen dem Revisionsvorbringen nicht. Die Regelung über die Vorfeldstrafbarkeit ist hinreichend bestimmt. Der Gesetzgeber hat zudem im Rahmen von § 2 Abs. 3 AntiDopG die Strafbarkeit auf den Besitz nicht geringer Dopingmittelmengen beschränkt und damit der fehlenden Strafwürdigkeit des Besitzes kleinerer Mengen zum Eigenkonsum und einer damit einhergehenden eigenverantwortlichen Selbstgefährdung Rechnung getragen.
Schlagworte
SPORT
BUNDESGERICHTSHOF
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
KONFLIKT
KORRUPTION
Antidopg
Damit
Verfassungsrechtliche
Bedenken
Bezüglich
Strafrechtlichen
Sanktionierung
Bestehen
Entgegen
Revisionsvorbringen