Einwilligungserfordernis bei wahlärztlichen Eingriffen
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 7 · S. 124 bis 128
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wie auch die Instanzgerichte hatten sich mehrfach mit den rechtlichen Folgen einer vereinbarten wahlärztlichen Behandlung zu beschäftigen. In seiner vielbeachteten Entscheidung vom 19. Juli 2016 formulierte der BGH die Grundsätze und Grenzen der Einwilligung im Rahmen wahlärztlicher Leistungserbringung. In dem Fall ging es darum, dass anstelle der gewünschten (und im Vorgespräch zur streitgegenständlichen Operation auch zugesagten) Behandlung durch den Chefarzt die stationär durchgeführte Operation ein nicht-liquidationsberechtigter Oberarzt durchgeführt hat.