CareLit Fachartikel

Einwilligungserfordernis bei wahlärztlichen Eingriffen

Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 7 · S. 124 bis 128

Dokument
184529
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 21
Seiten
124 bis 128
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) wie auch die Instanzgerichte hatten sich mehrfach mit den rechtlichen Folgen einer vereinbarten wahlärztlichen Behandlung zu beschäftigen. In seiner vielbeachteten Entscheidung vom 19. Juli 2016 formulierte der BGH die Grundsätze und Grenzen der Einwilligung im Rahmen wahlärztlicher Leistungserbringung. In dem Fall ging es darum, dass anstelle der gewünschten (und im Vorgespräch zur streitgegenständlichen Operation auch zugesagten) Behandlung durch den Chefarzt die stationär durchgeführte Operation ein nicht-liquidationsberechtigter Oberarzt durchgeführt hat.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG THERAPIE RECHTSPRECHUNG PATIENT URTEIL PATIENTEN HÖHE KOLOSKOPIE ANÄSTHESISTEN SEPSIS LEITLINIEN ANÄSTHESIE VERTRAUEN GESUNDHEIT GESUNDHEITSZUSTAND