CareLit Fachartikel
Wahrscheinlichkeiten bestimmen, nicht schätzen!
Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 8 · S. 24 bis 30
Dokument
184875
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Risikoanalysen im Sinne einer Kombination aus möglichen Schäden oder unerwünschten Ereignissen und den dazu gehörenden Eintrittswahrscheinlichkeiten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber dennoch häufig gemacht. Dabei stellen sich die Wahrscheinlichkeitsangaben in der Regel als unzureichend dar. Nachfolgend wird eine Methode vorgestellt, diesem Mangel abzuhelfen.
Schlagworte
INFORMATION
MS
TÄTIGKEIT
ZEIT
VERLETZUNG
DACH
Risikoanalysen
Sinne
Kombination
Möglichen
Schäden
Unerwünschten
Ereignissen
Gehörenden
Eintrittswahrscheinlichkeiten
Gesetzlich