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Verfassungsgerichtshof: „unbestimmtes“, nicht „drittes Geschlecht“
Neumayr, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 8 · S. 126 bis 128
Dokument
185065
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Intersexualität. Im März 2018 hatte der VfGH beschlossen, eine Bestimmung des Personenstandsgesetzes (PStG 2013), die die Eintragung eines Geschlechts gemeint: „männlich“ oder „weiblich“ fordert, auf ihre Vereinbarkeit mit Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu prüfen. Art 8 EMRK gewährt ua ein Recht auf individuelle Geschlechtsidentität. Nun liegt das nicht wirklich überraschende Erkenntnis des VfGH vor: Er hob § 2 Abs 2 Z 3 PStG nicht als verfassungswidrig auf, weil die Bestimmung verfassungskonform ausgelegt werden kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHT
IDENTITÄT
STANDARD
BUNDESGERICHTSHOF
USA
GESCHLECHT
GESCHLECHTSIDENTITÄT
LITAUEN
FRANKREICH
VERHALTEN
KLEIDUNG
DEUTSCHLAND
EHE
MENSCHENRECHTE
TRANSSEXUALITÄT