Anspruch einer MS-Patientin auf Versorgung mit einem Fußhebesystem
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 9 · S. 247 bis 250
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Versorgung der Klägerin mit einem Fußhebesystem vom Typ Ness L300. Die 1972 geborene Klägerin ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Sie leidet an einer sekundär chronisch progredient verlaufenden Multiplen Sklerose (Erstdiagnose Juli 1999) mit Gangstörung mit Lähmungen (ausgeprägte Peronaeusparese, links betont) und ausgeprägter Gangunsicherheit. Seit 2007 bezieht sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit September 2012 ist Pflegestufe I anerkannt, seit Mai 2016 Pflegestufe II und seit Januar 2017 Pflegegrad 3. Es besteht ein Grad der Behinderung (GdB) von…