CareLit Fachartikel

Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen

Kliem, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 1 · S. 73

Dokument
185699
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Kliem, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
73
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das klagende Krankenhaus begehrte gegenüber der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung eine nachträgliche Korrektur bestandskräftiger Honorarbescheide für die Quartale 4/2012 bis 1/2013 zu ihren Gunsten, ln den genannten Quartalen hatte die Klägerin für die in ihrer Notfallambulanz erbrachten Leistungen unter anderem die Gebührenordnungspositionen 01211, 01215, 01217 und 01219 EBM abgerechnet. Die genannten Gebührenordnungspositionen bezogen sich auf die Besuchsbereitschaft im Notfall bzw. im organisierten Notfalldienst.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG VEREINIGUNG ENTSCHEIDUNG EVIDENCE-BASED MEDICINE URTEIL KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG KRANKENHÄUSER HAND KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach