CareLit Fachartikel
Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen
Kliem, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 1 · S. 73
Dokument
185699
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das klagende Krankenhaus begehrte gegenüber der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung eine nachträgliche Korrektur bestandskräftiger Honorarbescheide für die Quartale 4/2012 bis 1/2013 zu ihren Gunsten, ln den genannten Quartalen hatte die Klägerin für die in ihrer Notfallambulanz erbrachten Leistungen unter anderem die Gebührenordnungspositionen 01211, 01215, 01217 und 01219 EBM abgerechnet. Die genannten Gebührenordnungspositionen bezogen sich auf die Besuchsbereitschaft im Notfall bzw. im organisierten Notfalldienst.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
VEREINIGUNG
ENTSCHEIDUNG
EVIDENCE-BASED MEDICINE
URTEIL
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
KRANKENHÄUSER
HAND
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach