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Einige Fragen zu § 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB

Wallau, R.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 186 bis 189

Dokument
185920
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wallau, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
186 bis 189
Erschienen: 2018-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Für Winfried Hassemer, den ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG, gab es im Hinblick auf die öffentliche Anprangerung von Lebensmittelverstößen keine Zweideutigkeit: „Im Unterschied zu aktuellen anglo-amerikanischen Neigungen, gefährliche Personen öffentlich zu machen, gehört der Pranger eindeutig nicht zur Rechtskultur des Grundgesetzes. Und: Der historische Pranger wurde auch in unseren Breiten vergleichsweise zurückhaltend eingesetzt: Diejenigen, die an ihm stehen mussten, waren immerhin zuvor rechtskräftig dazu verurteilt worden.“

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG RECHT ENTSCHEIDUNG STRAFRECHT UNTERNEHMEN NORM PERSONEN INTERNET HAND ES NATUR VERHALTEN VERSTÄNDNIS RECHTSANWÄLTE Lebensmittel und Recht Frankfurt