CareLit Fachartikel
Einige Fragen zu § 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB
Wallau, R.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 186 bis 189
Dokument
185920
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Winfried Hassemer, den ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG, gab es im Hinblick auf die öffentliche Anprangerung von Lebensmittelverstößen keine Zweideutigkeit: „Im Unterschied zu aktuellen anglo-amerikanischen Neigungen, gefährliche Personen öffentlich zu machen, gehört der Pranger eindeutig nicht zur Rechtskultur des Grundgesetzes. Und: Der historische Pranger wurde auch in unseren Breiten vergleichsweise zurückhaltend eingesetzt: Diejenigen, die an ihm stehen mussten, waren immerhin zuvor rechtskräftig dazu verurteilt worden.“
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
STRAFRECHT
UNTERNEHMEN
NORM
Pranger
Winfried
Hassemer
Ehemaligen
Vizepräsidenten
Bverfg
Hinblick
Öffentliche
Anprangerung
Lebensmittelverstößen