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Einige Fragen zu § 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB

Wallau, R.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 186 bis 189

Dokument
185920
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wallau, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
186 bis 189
Erschienen: 2018-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Für Winfried Hassemer, den ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG, gab es im Hinblick auf die öffentliche Anprangerung von Lebensmittelverstößen keine Zweideutigkeit: „Im Unterschied zu aktuellen anglo-amerikanischen Neigungen, gefährliche Personen öffentlich zu machen, gehört der Pranger eindeutig nicht zur Rechtskultur des Grundgesetzes. Und: Der historische Pranger wurde auch in unseren Breiten vergleichsweise zurückhaltend eingesetzt: Diejenigen, die an ihm stehen mussten, waren immerhin zuvor rechtskräftig dazu verurteilt worden.“

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG RECHT ENTSCHEIDUNG STRAFRECHT UNTERNEHMEN NORM Pranger Winfried Hassemer Ehemaligen Vizepräsidenten Bverfg Hinblick Öffentliche Anprangerung Lebensmittelverstößen