CareLit Fachartikel
Einige Fragen zu § 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB
Wallau, R.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 186 bis 189
Dokument
185920
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Winfried Hassemer, den ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG, gab es im Hinblick auf die öffentliche Anprangerung von Lebensmittelverstößen keine Zweideutigkeit: „Im Unterschied zu aktuellen anglo-amerikanischen Neigungen, gefährliche Personen öffentlich zu machen, gehört der Pranger eindeutig nicht zur Rechtskultur des Grundgesetzes. Und: Der historische Pranger wurde auch in unseren Breiten vergleichsweise zurückhaltend eingesetzt: Diejenigen, die an ihm stehen mussten, waren immerhin zuvor rechtskräftig dazu verurteilt worden.“
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
STRAFRECHT
UNTERNEHMEN
NORM
PERSONEN
INTERNET
HAND
ES
NATUR
VERHALTEN
VERSTÄNDNIS
RECHTSANWÄLTE
Lebensmittel und Recht
Frankfurt