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Geschlecht „divers die Dritte Option in der Geschlechtsangabe

Gatermann, D.; Ahner, R.; · Nachrichtendienst, Berlin · 2018 · Heft 1 · S. 503 bis 510

Dokument
186052
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst, Berlin
Autor:innen
Gatermann, D.; Ahner, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 98
Seiten
503 bis 510
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
0012-1185
DOI

Zusammenfassung

Wer ein Facebook-Profil anlegt, kann zwischen mehr als 60 Geschlechtsangaben auswählen. Neben den Nennungen „männlich und „weiblich finden sich hier Möglichkeiten wie „androgyn, „nicht-binär, „inter*, „Trans*Frau, „Trans*Mann oder „Pangender. Die offizielle Angabe im Personenstandsgesetz (PStG) kommt weniger bunt daher, denn die Gesetzgebung verlangt eine Entscheidung zwischen „männlich und „weiblich. Im Zweifel darf die Nennung offenbleiben und später oder gar nicht nachgetragen werden. Intersexuelle Menschen, Menschen deren Geschlecht nicht eindeutig als „weiblich oder „männlich bestimmt werden kann, müssen si…

Schlagworte

IDENTITÄT ANERKENNUNG ENTWICKLUNG LEBEN LEBENSQUALITÄT THERAPIE GESCHLECHT GESETZGEBUNG MENSCHEN PERSONEN BUNDESREGIERUNG NYMPHE LIEBE LOGIK FAMILIE BERUFE