CareLit Fachartikel

Kodierung der Hauptdiagnose

Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 110 bis 111

Dokument
186280
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
110 bis 111
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Ferner wies das LSG unter Hinweis auf das oben genannte BSG Urteil darauf hin, dass das zweite wesentliche Definitionsmerkmal der Hauptdiagnose der Begriff „nach Analyse“ sei. Dieses Merkmal verdeutliche, dass es weder auf die subjektiv oder objektiv erzielbare Einweisungsoder Aufnahmediagnose ankomme, sondern allein auf die objektive ex-post Betrachtung der Aufnahmegründe am Ende der Krankenhausbehandlung. Unter Beachtung dieser Grundsätze sei die Kodierung der Klägerin zutreffend. Einer Anwendung des Auffangtatbestandes in den Kodierrichtlinien bedürfe es vorliegend nicht, da nach der retrospektiven Analyse nu…

Schlagworte

AUFNAHME KODIERUNG KOMPLIKATION THERAPIE NIERENINSUFFIZIENZ KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG DIALYSE ES PATIENTEN NARBE ROLLE Gesundheit und Pflege Köln