Ererbter Schmerzensgeldanspruch bei lebensund leidensverlängernder Maßnahme
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 4 · S. 156 bis 158
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein tatsächlicher oder mutmaßlicher Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen konnte zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden. Schon seit dem Jahre 2003 war der Patient nicht mehr in der Lage, auf der Grundlage von Kontrakturen eine eigene Fortbewegung durchzuführen. 2008 trat zudem eine spastische Tetraparese hinzu. Seit November 2008 war der Patient tramalpflichtig. Im streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. 1. 2010 bis zum 19. 10. 2011 traten rezidivierende Fieberschübe, Atembeschwerden und wiederkehrende Dekubiti auf. Darüber hinaus wurde viermal eine Pneumonie diagnostiziert. Auch entwickel…