CareLit Fachartikel

Entfernung von Tätowierungen als heilkundliche Tätigkeit

Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 11 · S. 295 bis 297

Dokument
186577
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 15
Seiten
295 bis 297
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger führte in einem „Tattoostudio“ die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen mittels Lasergerät durch. Die Beklagte untersagte ihm dies und stützt die Verfügung auf § 11 Nds. SOGi. V. m. § 1 Abs. 1 und § 5 HeilprG und führte zur Begründung aus, dass der Kläger nicht im Besitz der erforderlichen ärztlichen Approbation oder Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sei. Die Anwendung von Lasergeräten durch nicht qualifizierte Personen stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Anwendung eines Lasergerätes erfordere spezifische medizinische Fachkenntnisse und könne erhebliche gesund…

Schlagworte

TÄTIGKEIT THERAPIE HAUT SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG PERSONEN GEWEBE ES VERBRENNUNGEN MENSCHEN NATUR PATIENTEN KONTRAINDIKATIONEN AUGE STRAHLUNG