Sturz bei einem Gruppenkurs im Krankenhaus
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 11 · S. 307 bis 309
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche geltend, weil sie am 13. 7. 2015 als Teilnehmerin des Kurses „Yoga für Schwangere“ gestürzt war. Die Beklagte ist von Beruf angestellte Hebamme in einem Krankenhaus. Neben ihrer Tätigkeit bietet sie - auf freiberuflicher Basis und auf eigene Rechnung den Kurs „Yoga für Schwangere“ an. Dieser wird auf der Homepage des Krankenhauses wie folgt beworben: „Yoga hilft Ihnen, den Körper bewusst wahrzunehmen. Atemund Dehnübungen unterstützen einen besseren Energiefluss. In geleiteten Entspannungen nehmen Sie Kontakt zum ungeborenen Kind auf und haben Zeit, die Schwangerschaft b…