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Die Eingruppierung der Geschäftsstellenverwalter/-innen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Natter, E.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 11 · S. 623 bis 628

Dokument
186683
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Natter, E.;
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 28
Seiten
623 bis 628
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In nüchterner Gesetzessprache beschreibt § 153 Abs. 1 GVG eine grundlegende Organisationsstruktur in der Justiz: Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann nach § 153 Abs. 2 GVG betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst bestanden hat, somit in ein Beamtenverhältnis übernommen werden kann. Da die Justiz ihren Personalbedarf in den Geschäftsstellen aber allein mit den…

Schlagworte

TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG BAT TVÖD URTEIL REGISTER ES ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN KOPF PRAXIS ZEIT VERSTÄNDNIS Zeitschrift für Tarifrecht München