CareLit Fachartikel

Kindeswohlgefährdung durch Eltern im Rahmen der Gesundheitssorge?

Schröder, B.; Mainzer, K.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2018 · Heft 11 · S. 410 bis 413

Dokument
186715
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schröder, B.; Mainzer, K.;
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 37
Seiten
410 bis 413
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Häufig sind dies die Eltern, die für ihre Kinder entscheiden, was zu tun ist. Solange ein Kind minderjährig ist (§ 2 BGB), wird es der elterlichen Sorge anvertraut (§ 1626 Abs. 1 BGB). Es handelt sich damit dann um eine „Stellvertreterentscheidung“. Die elterliche Sorge meint ein Fürsorgeund Schutzverhältnis für minderjährige Mit neuerer Technik und immer besseren Medikamenten kann das Lebensende oftmals hinausgezögert werden. Eltern befinden sich häufig in einem Kreislauf sich immer für etwas Neues entscheiden zu können, Angebote für die „Weiterversorgung“ sind groß.

Schlagworte

ELTERN KIND PATIENT LEBEN RECHT PFLEGEPERSONAL ROLLE ES DEUTSCHLAND PATIENTEN GESCHWISTER ABSAUGEN FRÜHFÖRDERUNG WOHNUNG FAMILIE WAHRNEHMUNG