CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Wartezeitund Probezeitkündigungen nach dem MBG SH

Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 12 · S. 443 bis 452

Dokument
187147
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
443 bis 452
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im Kern geht es um die Frage, ob dem Personalrat innerhalb der 6-monatigen Wartefrist des KSchG bzw. der tarifvertraglichen 6-monatigen Probezeit ein uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht zusteht oder gebietet die Besonderheit der Wartefrist bzw. Probezeit allein ein Anhörungsrecht des Personalrats, damit eine Kündigung auch kurz vor Ende der Wartefrist innerhalb derselben durch die Dienststelle ausgesprochen werden kann? Anlass für die Darstellung sind die Regelungen des schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes. Nach § 51 Abs. 1 MBG SH bestimmt der Personalrat mit „bei allen personellen, sozialen, organi…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG PROBEZEIT PERSONALRAT MITBESTIMMUNG ARBEITGEBER POLIZEI GESETZGEBUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT WAHRNEHMUNG REGIERUNG CHARAKTER EIGNUNG PRAXIS BERLIN