CareLit Fachartikel
Änderungen bei der Vertretung im Pflegegeldverfahren
Liebhart, G.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 12 · S. 172 bis 174
Dokument
187444
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2. Erwachsenenschutz-Gesetz. Pflegebedürftige Menschen sind aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Verfassung häufig nicht mehr fähig, einen Antrag auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes oder eine Klage gegen den Pflegegeldbescheid bei Gericht einzubringen. Bereits mit dem Artikel Vertretungsbefugnis im Pflegegeldverfahren^ wurden die Möglichkeiten zur Vertretung aufgezeigt. Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz sind nunmehr wesentliche Änderungen eingetreten, weshalb dieses Thema für Erwachsene erneut aufzugreifen ist.
Schlagworte
VEREINBARUNG
PATIENTENVERFUEGUNG
GERICHT
VOLLMACHT
PFLEGEGELD
VERGLEICH
MENSCHEN
PERSONEN
ES
RECHTSPRECHUNG
INTENTION
GROSSELTERN
MINDERJÄHRIGE
RECHTSANWÄLTE
ZEIT
PflegeRecht