CareLit Fachartikel

Änderungen bei der Vertretung im Pflegegeldverfahren

Liebhart, G.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 12 · S. 172 bis 174

Dokument
187444
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Liebhart, G.;
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
172 bis 174
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

2. Erwachsenenschutz-Gesetz. Pflegebedürftige Menschen sind aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Verfassung häufig nicht mehr fähig, einen Antrag auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes oder eine Klage gegen den Pflegegeldbescheid bei Gericht einzubringen. Bereits mit dem Artikel Vertretungsbefugnis im Pflegegeldverfahren^ wurden die Möglichkeiten zur Vertretung aufgezeigt. Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz sind nunmehr wesentliche Änderungen eingetreten, weshalb dieses Thema für Erwachsene erneut aufzugreifen ist.

Schlagworte

VEREINBARUNG PATIENTENVERFUEGUNG GERICHT VOLLMACHT PFLEGEGELD VERGLEICH MENSCHEN PERSONEN ES RECHTSPRECHUNG INTENTION GROSSELTERN MINDERJÄHRIGE RECHTSANWÄLTE ZEIT PflegeRecht