CareLit Fachartikel

Rechtsanwaltskosten eines PersonalratsMitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 1 · S. 21 bis 24

Dokument
187706
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
21 bis 24
Erschienen: 2019-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtsanwaltskosten eines Personalrats für ein Verfahren bei der Personalvertretungskammer müssen von der Dienststelle (noch) nicht übernommen werden, wenn der Personalrat zuvor noch eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Die Übernahme der Rechtsanwaltskosten des Personalrats für ein außergerichtliches Verfahren scheidet regelmäßig aus. Es spricht viel dafür, dass ein Personalrat nach § 67 Abs. 1 Nr. 7 NPersVG mitbestimmen muss, wenn eine organisatorische Maßnahme (hier; Durchführung einer Fortbildung) ohne weitere Zwischenschritte zwangsläufig zum Anfall von Überstunden bei anderen Mitarbeitern führt.

Schlagworte

KOSTEN ENTSCHEIDUNG BERATUNG FORTBILDUNG PERSONALRAT MITBESTIMMUNG ES LERNEN SCHREIBEN FEUERWEHR RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG VERHALTEN ZEIT PERSONEN HÖHE