CareLit Fachartikel

Schmerzensgeld und Schadensersatz auf Grund behaupteter Behandlungsfehler

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 2 · S. 27 bis 33

Dokument
188282
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2019
Jahrgang 26
Seiten
27 bis 33
Erschienen: 2019-02-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Wird die Psychotherapie vom Therapeuten per E-Mail beendet, kann dies mangels eines für die Beendigung des Behandlungsvertrages heranzuziehenden Standards zu keinem vertraglichen Schadensersatzanspruch des Patienten führen. Etwas anderes lässt sich auch nicht aus einer mit dem Patienten getroffenen Vereinbarung herleiten, wonach dieser dem Therapeuten eine beabsichtigte Beendigung der Therapie mitteilt und anschließend noch zweimal zur Therapie erscheint, damit der Konflikt besser verstanden werden könne und ein Abschied möglich sei.

Schlagworte

THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER PSYCHOTHERAPIE VERLETZUNG STANDARD PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNG SCHADENSERSATZ PATIENTEN FAMILIE HOFFNUNG ES VERHALTENSTHERAPIE ANGST HÖHE KAUSALITÄT METHODIK