CareLit Fachartikel

Haftung bei Unterlassen einer vorgezogenen Aufklärung über eine Sectio als Behandlungsalternative

Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 79 bis 80

Dokument
189408
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
79 bis 80
Erschienen: 2019-04-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Die Revision wurde vom Senat auch für begründet erachtet. Allerdings liege keine unvollständige Beweiswürdigung des Berufungsgerichts vor. Es habe insbesondere die für die Bewertung von Sachverständigengutachten geltenden Grundsätze beachtet und habe sich sowohl mit dem gerichtlichen Gutachten als auch mit den von der Klägerin vorgelegten Parteigutachten zu den behaupteten Behandlungsund Aufklärungsfehlern eingehend auseinandergesetzt, bevor es dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen mit nachvollziehbarer Begründung den Vorzug gegeben habe.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF GEBURT BEHANDLUNGSFEHLER ALTERNATIVE INDIKATION SCHNITTENTBINDUNG ZEIT ES BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG THERAPIE PATIENTEN SPRACHE KIND VERZÖGERUNG SCHADENSERSATZ