CareLit Fachartikel
Haftung bei Unterlassen einer vorgezogenen Aufklärung über eine Sectio als Behandlungsalternative
Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 4 · S. 79 bis 80
Dokument
189408
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Revision wurde vom Senat auch für begründet erachtet. Allerdings liege keine unvollständige Beweiswürdigung des Berufungsgerichts vor. Es habe insbesondere die für die Bewertung von Sachverständigengutachten geltenden Grundsätze beachtet und habe sich sowohl mit dem gerichtlichen Gutachten als auch mit den von der Klägerin vorgelegten Parteigutachten zu den behaupteten Behandlungsund Aufklärungsfehlern eingehend auseinandergesetzt, bevor es dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen mit nachvollziehbarer Begründung den Vorzug gegeben habe.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
GEBURT
BEHANDLUNGSFEHLER
ALTERNATIVE
INDIKATION
SCHNITTENTBINDUNG
ZEIT
ES
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
THERAPIE
PATIENTEN
SPRACHE
KIND
VERZÖGERUNG
SCHADENSERSATZ